14.11.2009 Festnahmegrund Schutzbewaffnung zweifelhaft

In der Pressemeldung 889/2009 der Polizei Göttingen wird zu den zwei Festnahmen am Idunazentrum gesagt

“Im Bereich des Weender Tores nahm die Polizei gegen 16.30 Uhr zwei Versammlungsteilnehmer fest, die verbotenerweise mit sog. Schutzbewaffnung (Quarzhandschuhe) bekleidet waren.”

Auf diesen beiden Videos sind jeweils kurz die Hände des Festgenommenen zu sehen:

Von Handschuhen ist darauf jedoch nichts zu sehen. Vielmehr ist auf dem ersten Video bei 0:15 im rechten Drittel des Bildes die linke Hand des Festgenommenen ohne Handschuh zu sehen. In dem zweiten Video sieht man bei 0:40 ganz deutlich ebenfalls die linke Hand ohne Handschuh direkt in der Bildmitte durch die Lücke zwischen den Polizisten. Ab 0:50 dann sehr deutlich und länger. In der Durchsuchungssituation des zweiten Videos könnten evtl. getragene Handschuhe natürlich bereits abgestriffen worden sein. In der Festnahmesituation, die das erste Video zeigt jedoch wohl kaum.

goest berichtet hier über die Demo und über eine Leserzuschrift, in der jemand behauptet eine der festgenommenen Personen habe keine Quarzhandschuhe, sondern Radfahrhandschuhe getragen. Da der Festgenommene hier in den Videos gar keine Handschuhe trägt, müsste es sich dann dabei um die andere festgenommene Person handeln.

Das würde dann bedeuten, dass der von der Polizei angegebene Grund für die Festnahme in beiden Fällen unwahr ist!