Schläger in Uniform: Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich … heiß!
Amnesty International hat den Bericht Täter unbekannt – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland veröffentlicht. Eine zentrale Forderung ist, dass Polizisten identifizierbar sein müssen, durch deutlich sichtbare Namensschilder oder eine eindeutige, rückverfolgbare Nummer und das Ermittlungen gegen Polizisten, denen Fehlverhalten vorgeworfen wird von einer unabhängigen Stelle, statt von der Polizei selber durchgeführt werden.
Und diese Forderung ist nicht neu. Sie wird mit schöner Regelmässigkeit immer wieder gestellt und immer wieder mit den gleichen fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Exemplarisch sei hier die Begründung der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen zur Lektüre empfohlen.
Die einfache Forderung, dass die Inhaber des Gewaltmonopols in diesem Staat ihr Handeln nachprüfbar machen und im Zweifelsfall auch beweisen, dass es rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt wird hier als
“Kontrollwahn gegen die Polizisten”
abgewertet. Während sich Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt und Dauerüberwacht sehen, gilt für Polizisten
“Ihnen sollte mehr volles Vertrauen entgegengebracht werden. Es ist inakzeptabel, dass Einsatzkräfte für angeblich mehr Bürgernähe unter Generalverdacht gestellt werden.”
Und auch für eine freche Lüge ist man sich nicht zu schade:
“Ein weiterer wesentlicher Punkt, der gegen eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Polizisten spricht, ist der fehlende Beleg für eine deutlich leichtere Ermittlungsarbeit.”
Ermittlungen, so sie überhautpt aufgenommen werden, scheitern immer wieder daran, dass die Täter aus den Reihen der Polizei schlicht nicht identifiziert werden können. Das die GdP Niedersachsen meint Ermittlungen würden nicht deutlich leichter wenn man schonmal die Identität des Beschuldigten kennt, kann ich mir nur mit einem gespannten Verhältnis zur Wahrheit erklären, Dummheit möchte ich hier nicht unterstellen. Besorgniserregend ist auch die zunehmende Tendenz, dass Polizisten sich unter ihrer Kampfpanzerung noch zusätzlich vermummen. Ein Recht auf Schutz der Persönlichkeit, das man dem Bürger auf Demonstrationen nicht zugesteht. Der damit ausgesprochene Generalverdacht gegen alle, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausüben stellt für die GdP aber kein Problem dar.
Stattdessen geht man lieber in die andere Richtung und fordert höhere Strafen für den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und begründet dies damit, den zunehmenden Gewalttaten gegen Polizisten damit entgegen zu treten. Ich halte das für eine weitere freche Lüge. Angriffe gegen Polizisten dürften wohl in der Regel eher Tatbestände wie Körperverletzung oder schwere Körperverletzung begründen. Der berüchtigte Widerstand ist doch wohl eher ein Delikt, das Polizisten im Wege der unbeflekten Empfängnis zur Repression verwenden. Letztes Beispiel hier in der Region: Polizei zeigt MdL Humke-Focks wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte an,wird aber praktischerweise per Videoaufnahme beim lügen erwischt, weshalb der Staatsanwaltschaft nichts anderes übrig bleibt, als das Ermittlungsverfahren einzustellen. Die erfundene Widerstandshandlung wird zum wilkommenen Instrument gegen den politischen Gegner. Nähere Informationen aus der Region finden sich unter www.politische-justiz.org und insbesondere in der dort herunterladbaren Broschüre. Lesenswert ist auch dieser Artikel in der Zeit: Polizeigewalt in Deutschland: Schläger in Uniform.